Casa Albini
AGB
VERMIETER
Obere Wohnung Casa Albini
Eigentümer:
Rebecca und Thierry Richter
Birsstr 16
4052 Basel
Adresse:
Casa Albini
Via Ronchitt
6575 San Nazzaro
www.casa-albini.ch
INFORMATIONEN AUF DER WEBSITE / ANGEBOT / PREISE
Casa Albini ist stets bemüht, die Kunden über die Angebote bestmöglich zu informieren und aufzuklären. Alle Informationen auf www.casa-albini.ch sind ohne Gewähr und jegliche Haftung wird abgelehnt. Casa Albini schliesst im gesetzlich zulässigen Rahmen insbesondere jede Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf der Website aus. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Bilder sämtlicher Angebote und Illustrationen sind nicht farbverbindlich und können vom Original abweichen. Die Preise sind zum Zeitpunkt des Vertrages beidseits verbindlich. Bei Irrtümern bzw. Fehlern bei der Preisangabe behält sich Casa Albini aber das Recht vor, Preisänderungen nachträglich vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kunde informiert und ist nicht zur Abnahme der von der Preisänderung betroffenen Angebote verpflichtet. Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und enthalten, wenn nicht anders vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer.
BUCHUNG
Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot in Form des zugesandten Mietvertrages. Die Buchung der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag beim Vermieter eingegangen ist. Der Erhalt des Mietvertrages wird auf Wunsch per E-Mail mitgeteilt. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden.
MIETZAHLUNG
In aller Regel muß die Bezahlung in Höhe von 100% der Gesamtmietkosten umgehend mindestens jedoch 1 Woche vor Mietantritt auf das Bankkonto des Vermieters übermittelt werden. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen. Eine Kaution wir nicht erhoben.
NEBENKOSTEN / KURTAXEN
Die Nebenkosten für Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Die Kurtaxe ist im Mietpreis enthalten. Der Mieter meldet sich bei Mietbeginn innert 48 Stunden selbst brieflich beim „Ufficio notifiche“ der Kantonspolizei Tessin an. Der Anmeldeblock liegt in der Wohnung auf. Das ausgefüllte, weisse Blatt muss an die folgende Adresse geschickt werden (Polizia del Cantone Ticino, Ufficio notifiche, Via della Pace 6, 6600 Locarno)
SCHLÜSSELABGABE
Der Vermieter sendet dem Mieter den Wohnungsschlüssel ca. eine Woche vor Mietbeginn an die im Mietvertrag angegeben Adresse zu. Falls sich vor Mietantritt andere Gäste in der Wohnung befindet und die Übergabe anderst stattfindet, wird der Mieter informiert. Der Schlüssel muss bitte nach Abreise umgehend an den Vermieter per Post zurückgesandt werden (weitere, in der Wohnung vorhandene Schlüssel sollen in der Wohnung verbleiben). Ein Versand per Einschreiben ist nicht erforderlich.
AN- UND ABREISE
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 12.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 12.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag muß die Wohnung ab 11 Uhr gereinigt und abgabebereit sein.
ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN / HAUSORDNUNG
Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen. Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
RAUCHEN
Das Rauchen in den Wohnungen ist nicht gestattet. Der Mieter soll bitte ggf. den Balkon oder Garten nutzen.
GARTENNUTZUNG
Der Garten sowie das Mobiliar steht allen Mietern zur Verfügung. Der Aufenthalt im Garten wie auch im Bach liegt in eigener Verantwortung. Jegliche Haftung wird abgelehnt. Die Benutzung der benzienbetriebenen Werkzeuge und grösseren Geräte im Unterstand des Hauses, sind verboten.
HAUSTIERE
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
REISERÜCKTRITT
Durch den Mieter:
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, ist der Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn kostenlos, danach wird 100% des Mietpreises verrechnet.
Durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
In gegenseitigem Einvernehmen
Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.
HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.
SCHRIFTFORM
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages.
GERICHTSSTAND
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien Basel-Stadt.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine der zuvor beschriebene Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
ÄNDERUNGEN AGB'S
Casa Albini bleibt es ausdrücklich vorbehalten, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit an die Gegebenheiten anzupassen und auf danach erfolgende Angebote sofort anzuwenden.
Basel, Januar 2017